Dr. iur. Frank Czerner, Inhaber der Professur für Recht in der Sozialen Arbeit (und in der Digitalen Forensik) an der mittelsächsischen Hochschule Mittweida, verbringt sein Forschungsfreisemester seit Ende April 2022 am Campo Santo Teutonico. Er untersucht die Frage, inwieweit sich die UN-Kinderrechte-Konvention (UN-KRK) im römisch-katholischen Kirchenrecht, dem Corpus Iuris Canonici (CIC), abbildet und ob der Konventionstext der Vereinten Nationen als kindeswohlschützende Interpretationshilfe (oder sogar als Auslegungsdirektive) des CIC angesehen werden kann.

Immerhin hat der Vatikan als vierter Signatarstaat die UN-KRK unterzeichnet und auch das Kirchenrecht muss sich im Zusammenhang mit der Missbrauchsproblematik mit dem Thema Opferschutz durch Repression und Prävention auseinandersetzen.

Als „Grundlagen-Studie“ zu seinem Forschungsfreisemester hat Prof. Czerner eine rechtsvergleichende Arbeit mit dem Titel „(Neu-)Justierung und -Auslegung der Strafzwecke im Corpus Iuris Canonici aufgrund der Apostolischen Konstitution PASCITE GREGEM DEI (Cann. 1311 § 2 ff., 1752, 16 - 18, 1399 CIC)“ verfasst, die demnächst im Verlag Duncker & Humblot erscheint.