Christian Klüner hat an der Theologischen Fakultät Paderborn bei Prof. Dr. Rüdiger Althaus mit einer voluminösen Biographie des Paderborner Priesters und Politikers Johannes Linneborn (1867-1933) den theologischen Doktortitel erworben. 

Im Klappentext heißt es treffend: "Für die katholische Kirche im Preußen der Weimarer Republik (1919-1933) war Johannes Linneborn, neben dem Trierer Prälaten Ludwig Kaas zweifelsohne eine der bedeutendsten und einflussreichsten Persönlichkeiten, insbesondere als Staatskirchenrechtler und Politiker im Dienste der Bischöfe bei der Neubestimmung des Verhältnisses von Staat und Kirche nach der Staatsumwälzung 1918/19. Zudem war LInneborn für keinen Gerineren als den Apostolischen Nuntius Eugenio Pacelli einer der besten Kanonisten in Deutschland".

Der Band, der Dokumente aus über 30 Archiven berücksichtigt und seine Erkenntnisse auf 700 Seiten ausbreitet, ist für viele Themenfelder - Seelsorge, Wissenschaftsgeschichte, Konkordat usw. - von grundlegender Bedeutung.  Linneborn steht für eine Priestergeneration der Zwischenkriegszeit, die mit einer enormen Vielseitigkeit und schier übermenschlichen Arbeitskraft das Rückgrat der deutschen Diözesen und der Kirche im Deutschen Reich insgesamt bildeten.

Es verwundert nicht, sondern gehört geradezu in dieses Bild, dass Linneborn auch mit der Görres-Gesellschaft und dem Campo Santo Teutonico zu tun hatte. Er arbeitete in Münster bei Heinrich Finke, der seit 1924 Präsident der Görres-Gesellschaft war, an seiner Dissertation über den Zustand und die Reform der westfälischen Klöster im 15. Jahrhundert. Ursprünglich war also eine kirchenhistorische Laufbahn angelegt. Linneborn kam 1908 für eineinhalb Jahre an den Campo Santo, mit einem DHI-Stipendium. Fridolin Kehr wollte ihn über die ältesten italienischen Ordenskongregationen arbeiten lassen. Leider hat er dieses Thema nicht gewählt, denn fatalerweise gingen genau deren Archive aus Süditalien im Zweiten Weltkrieg unwiderruflich unter. 

Linneborns rechthistorische Ader kam nochmals in zwei interessanten Studien zutage: "Die Kirchenbaupflicht der Zehntbesitzer im früheren Herzogtum Westfalen" und "Die kirchliche Baulast im ehemaligen Fürstbistum Paderborn".

Danach kam Linneborn als Professor für Kirchenrecht in Paderborn (1910-1922); seine Berufung nach Bonn war nur von kurzer Dauer (1918/19). 

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