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Dieweil es unter den Christen so ist, dass der Starken wenig und der Schwachen viel sind, kann man fürwahr nicht allen einerlei zu tragen aufladen. (…) Und dass wir’s kurz und genau fassen: das Sterben und den Tod Fliehen kann auf zweierlei Weise geschehen: Das erste, wenn es gegen Gottes Wort und Befehl geschieht, z.B. nämlich, wo jemand um Gottes Wortes willen gefangen wäre und Gottes Wort verleugnete oder widerriefe, auf dass er dem Tode entliefe.

In solchem Fall hat jedermann einen öffentlichen Befehl und Gebot von Christus, dass er nicht fliehen sondern lieber sterben soll (…) Ebenso sind die, welche im geistlichen Amt sind, wie Prediger und Seelsorger, auch schuldig, in Sterbens- und Todesnöten zu stehen und zu bleiben. (…) Demnach sind auch alle die, welche in weltlichen Ämtern sind, wie Bürgermeister und Richter und dergleichen, schuldig zu bleiben. (…) Fliehen sie aber doch vor großer Schwachheit, so sollen sie zusehen und an ihre Stelle ausreichende Verwalter stellen, damit die Gemeinde gut versehen und verwahrt sei, wie oben gesagt ist, und fleißig danach forschen und darauf sehen, dass es so zugehe. Was nun von diesen zwei Ämtern gesagt ist, soll auch in Bezug auf alle andern Personen verstanden werden, die durch Dienst oder Pflicht einander verbunden sind. (…) Ebenso ist auch Vater und Mutter gegenüber den Kindern und umgekehrt die Kinder gegen Vater und Mutter durch Gottes Gebot gebunden, zu dienen und zu helfen usw. Ebenso, was öffentliche Personen sind, auf Sold und Lohn verpflichtet, wie ein Stadtarzt, Stadtdiener, Söldner und wie die genannt werden mögen. Sie dürfen nicht fliehen, es sei denn, sie bestellen andere tüchtige und ausreichende (Vertreter) an ihrer Stelle, die von den Herren angenommen werden sollen.

(…) Wo aber solche Notwendigkeit nicht ist und sonst genug vorhanden sind, die da pflegen und versorgen (es sei durch ihre eigene Pflicht oder Willen oder auf der Schwachgläubigen Veranlassung bestellt), so dass man ihrer zu nichts bedarf, und wenn es vor allem die Kranken nicht haben wollen, sondern ablehnen, da meine ich, es sei frei, zu fliehen oder zu bleiben. Ist jemand so mutig und stark im Glauben, der bleibe im Namen Gottes, er sündigt dadurch gewiss nicht. Ist aber jemand schwach und furchtsam, der fliehe im Namen Gottes, weil er solches ohne Vernachlässigung seiner Pflicht gegen seinen Nächsten tut, sondern (dieser) hinreichend durch andere versorgt und bestellt (ist). Denn Sterben und Tod zu fliehen und das Leben zu retten ist natürlich, von Gott eingepflanzt und nicht verboten, wo es nicht wider Gott und den Nächsten ist (…) Ist aber jemand so stark im Glauben, dass er freiwillig Blöße, Hunger und Not ohne Gott zu versuchen leiden kann, und sich nicht herausarbeiten will, wenn er’s auch könnte, der fahre seines Weges auch und verdamme die nicht, die solches nicht tun oder nicht tun können.

(…) Aus dem allen nehmen wir solche Belehrung: Wir sollen wider alle Übel bitten und uns auch davor hüten, wie wir können; jedoch so, dass wir damit nicht wider Gott handeln, wie oben gesagt ist. Will uns Gott drinnen haben und würgen, so wird unser Hüten davor nichts helfen. Ein jeglicher stelle sein Herz so: ist er gebunden, dass er bei Sterben(sgefahr) (an seinem) Ort bleiben muss, seinem Nächsten zu Dienst, so befehle er sich Gott und spreche: Herr, in deiner Hand bin ich, du hast mich hier angebunden, dein Wille geschehe. (…) Denn auf diese Weise müssen wir und sind wir schuldig, an unserm Nächsten auch in allen andern Nöten und Gefahr zu handeln. Brennt sein Haus, so heißt mich die Liebe hinzulaufen und löschen helfen; ist sonst Volks genug da, das löschen kann, kann ich heimgehen oder da bleiben. (…)

Was sind alle Pestilenz und Teufel gegen Gott, der sich hier zum Wärter und Arzt verbindet und verpflichtet? Pfui über dich und abermals pfui über dich, du leidiger Unglaube, dass du solchen reichen Trost verachten solltest, und dich von einer kleinen Beule und ungewissen Gefahr mehr schrecken, als durch solche göttliche, gewisse, treue Verheißung stärken lässt. Was hülfe es, wenn alle Ärzte da wären und alle Welt deiner warten müsste, Gott aber wäre nicht da? Und umgekehrt, was schadet’s, wenn alle Welt von dir wegliefe und kein Arzt bei dir bliebe, wenn Gott aber bei dir mit solcher Verheißung bliebe? (…) Darum, liebe Freunde, lasst uns nicht so verzagt sein und die Unsern, denen wir verpflichtet sind, nicht so verlassen und vor des Teufels Schrecken so schändlich fliehen, davon er eine Freude und Spott, und Gott ohne Zweifel samt allen Engeln einen Unwillen und Unlust über uns hat. (…) Das sei gesagt zur Vermahnung und zum Trost wider das schändliche Fliehen und Erschrecken, womit der Teufel uns anficht, wider Gottes Gebot an unserm Nächsten zu tun und allzu sehr auf der linken Seite zu sündigen. Umgekehrt sündigen etliche allzu sehr auf der rechten Seite und sind allzu vermessen und keck, so dass sie Gott versuchen und alles anstehen lassen, womit sie dem Sterben oder der Pestilenz wehren sollten. Sie verachten es, Arznei zu nehmen und meiden nicht Stätten und Personen, welche die Pestilenz gehabt haben und von ihr genesen sind, sondern zechen und spielen mit ihnen, wollen damit ihre Kühnheit beweisen und sagen, es sei Gottes Strafe: wolle er sie behüten, so würde er’s wohl ohne alle Arznei und unsern Fleiß tun. Solches heißt nicht Gott trauen, sondern Gott versuchen. Denn Gott hat die Arznei geschaffen und die Vernunft gegeben, für den Leib zu sorgen und sein zu pflegen, dass er gesund sei und lebe. (…)

Wohlan, der Feind hat uns durch Gottes Verhängnis Gift und tödliche Krankheit herein geschickt, so will ich zu Gott bitten, dass er uns gnädig sei und wehre. Danach will ich auch räuchern, die Luft reinigen helfen, Arznei geben und nehmen. Orte und Personen meiden, da man meiner nicht bedarf, auf dass ich mich selbst nicht verwahrlose und dazu durch mich vielleicht viele andere vergiften und anstecken und ihnen so durch meine Nachlässigkeit Ursache des Todes sein möchte. Will mich indes mein Gott haben, so wird er mich wohl finden, so habe ich doch getan, was er mir zu tun gegeben hat, und bin weder an meinem eigenen noch an anderer Menschen Tode schuldig. Wo aber mein Nächster mein bedarf, will ich weder Orte noch Personen meiden, sondern frei zu ihm gehen und helfen, wie oben gesagt ist. Siehe, das ist ein rechter, gottesfürchtiger Glaube, der nicht dummkühn noch frech ist und auch Gott nicht versucht.

„Ob man vor dem Sterben fliehen möge“ Brief an Johannes Heß (1527) Weimarer Ausgabe Bd. 23, S. 365-366.